Generell betonen die Arbeitgeberverbände, dass Tarifverträge nur angemessene Mindeststandards vorschreiben sollten. In dieser Hinsicht würden die Standards einerseits die leistungsschwachen Unternehmen nicht überfordern und andererseits zu leistungsschwachen Unternehmen führen, um zusätzliche Lohnvereinbarungen zu treffen. Die IG Metall zieht regelmäßige Lohnerhöhungen strikt der VPS vor und lehnt jede Politik ab, die darauf abzielen, die Bedeutung der variablen Bezahlung im Verhältnis zu den Löhnen im Rahmen von Mehr-Arbeitgeber-Vereinbarungen zu erhöhen. Je nach Leistung der Unternehmen können die regelmäßigen jährlichen Bonuszahlungen in einigen Sektoren des verarbeitenden Gewerbes sowie im Sektor der Geschäftsbanken variieren (siehe Tabelle 4). In der Regel legen die Geschäftsführung und der Betriebsrat, falls vorhanden, die genaue Höhe des Jahresbonus ab. Besteht kein Betriebsrat, so ermöglichen die Tarifverträge Vergleiche mit einzelnen Arbeitnehmern oder alternative Formen der Arbeitnehmervertretung. Letztere wurden in vielen Unternehmen gegründet (DE0707049I). Einige Vereinbarungen mit mehreren Arbeitgebern in den letzten Jahren haben festgelegt, dass vereinbarte Pauschalzahlungen von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens abhängig gemacht werden können. Dies gilt z. B. für Vereinbarungen in der chemischen Industrie in den Jahren 2005 und 2007 (volle Flexibilität der Pauschalzahlung, die in der Vergangenheit regelmäßig etwa 9,8 % bis 12,8 % eines Monatslohns betrug. DE0703039I), in der metallverarbeitenden Industrie 2006 (Bereich: 0-620 €, reguläres Niveau: 310 €, DE0605039I) und 2007 (Verschiebung der Lohnerhöhung um vier Monate, DE0706019I) und in der Herstellung von Textilien und Bekleidung im Jahr 2006 (Bereich: 0-340 €, reguläres Niveau: 170 €).
Laut einer Analyse, die auf einer Umfrage von 2003 unter Unternehmen im Bankensektor basiert, dient VPS hauptsächlich als Anreizinstrument (siehe Böhmer 2006). Ein Anteil von 80 % oder mehr der antwortenden Unternehmen gab an, dass die VPS den Aufwand und die Motivation der Mitarbeiter erhöhen wolle. Dieses Ergebnis entspricht den Ergebnissen der IW-Erhebung im verarbeitenden Gewerbe. Fast 85 % der Unternehmen mit einer Gewinnbeteiligungsregelung nannten Gründe, die auf die Kategorie „Anreiz“ zurückgeführt werden können (siehe Lesch/Stettes 2008). In beiden Erhebungen beabsichtigte nur eine kleine Minderheit der antwortenden Unternehmen, Risiken vom Arbeitgeber auf die Arbeitnehmer zu übertragen und damit bestehende Arbeitsplätze zu schützen. Da dies insbesondere im Gegensatz zum Ziel der Öffnungsklauseln in Mehrzweckverträgen steht, ist zu bedenken, dass die VPS, die beide Studien behandelten, in der Regel keinen Tarifvertrag unterliegt. Daher deuten die oben vorgelegten Beweise darauf hin, dass die Höhe der variablen Vergütung zwischen den verschiedenen Gruppen von Arbeitnehmern sehr unterschiedlich ist. Diese Annahme steht im Einklang mit den Aussagen im Jahresbericht des WSI über Tarifverhandlungen (WSI-Tarifhandbuch 2007). DemBericht zufolge erhielten ungelernte und qualifizierte Arbeiter im Jahr 2005 deutlich geringere jährliche Zusatzzahlungen, die an Gewinnbeteiligungen und Boni (548 BZW. 1.131 EUR) gekoppelt waren, als es qualifizierte Angestellte (1.843)) und hochqualifizierte Fachkräfte (6.635 )€ waren.